Tipp des Tages

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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Höhergruppierung bleibt auch bei Zwist mit neuer Bürgermeisterin

Wird eine Gleichstellungsbeauftragte einer Stadt abberufen und auf eine geringwertigere Stelle versetzt, so ist das rechtswidrig, wenn die Gründe - hier kam es nach einer Wahl zu einer neuen Bürgermeisterin zu Differenzen zwischen den beiden - umstritten sind.  Die Frau muss wieder in ihrer alten Position als Gleichstellungsbeauftragte (und auch Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung) beschäftigt werden. Habe sich die Kommune für eine eigenständige Stelle mit vertraglich geregelter Höhergruppierung entschieden, so ist die Zuweisung einer geringerwertigen Tätigkeit nicht zulässig. (LAG Düsseldorf, 3 SLa 696/24) - vom 27.01.2026

Steuertipp: Cum-Cum-Auswertung erst Mitte des Jahres

Die Bundesregierung kann derzeit nicht angeben, wie viele der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeschriebenen Kreditinstitute Cum-Cum-Gestaltungen im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 9. Juli 2021 gemeldet haben, und wie sich diese Meldungen seit der letzten Abfrage entwickelt haben. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/5877) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5559). Belastbare Ergebnisse könne sie erst Mitte des Jahres vorlegen. (Bundestag, hib-Meldung 409/2026 vom 19.05.2026)