Tipp des Tages

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Rechtstipp: Auch bei Beitragsrückständen bleibt die Krankenversicherungskarte erhalten

Zahlt eine gesetzlich krankenversicherte Rentnerin ihre Krankenversicherungsbeiträge nur zum Teil, so ruht zwar ihr Anspruch auf Leistungen (mit Ausnahme von Leistungen bei akuten Erkrankungen), wenn sie mindesten zwei Monatsbeiträge in Rückstand ist. Ihr darf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) jedoch nicht entzogen werden. Die Tatsache, dass sich das »Ruhen der Leistungen« technisch nicht auf der eGK vermerken lässt, dürfe nicht dazu führen, dass die Versicherten die Karte abgeben müssen. Die Rentnerin darf nicht auf Berechtigungsscheine verwiesen werden. Die Karte darf nur entzogen oder gesperrt werden, wenn der Versicherungsschutz endet oder die Kasse gewechselt wird. (Bayerisches LSG, L 5 KR 96/23) - vom 19.05.2026

Steuertipp: Wegfall des Verlustabzugs infolge des Todes eines Mitunternehmers

Scheidet ein Mitunternehmer aus der Mitunternehmerschaft aus, geht dessen Anteil am Gewerbeverlust unter. Ein den Mitunternehmeranteil übernehmender Rechtsnachfolger kann diesen Verlustanteil mangels Unternehmeridentität nicht nutzen. Dies gilt auch dann, wenn der Mitunternehmer verstirbt und sein Mitunternehmeranteil unentgeltlich auf seine Erben übergeht (Bestätigung der Rechtsprechung). Über einen entsprechenden Wegfall eines Verlustanteils infolge des Ausscheidens des Mitunternehmers ist im Bescheid über die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes nach § 10a des Gewerbesteuergesetzes zu entscheiden, wenn sich im maßgeblichen Erhebungszeitraum kein positiver Gewerbeertrag ergibt. (BFH, Urteil vom 10.6.2026, IV R 14/24)