Rechtstipp: Wer nicht liefert, muss zahlen - das ist eigentlich klar
Verkauft ein Mann über Social Media eine Fußballreise (hier sollte es zu einem Championsleague-Spiel von Bayern München in die Türkei gehen, inklusive Flugtickets und Hotel zu einem Preis in Höhe von 2.270 € für 2 Personen), so muss er dem Kunden den Schaden ersetzen, wenn er trotz mehrfacher Nachfragen weder die versprochenen Spieltickets noch Unterlagen zu Flug und Unterkunft verschickt. Verweist der Anbieter lediglich darauf, dass die Tickets (angeblich) unterwegs seien (kommen sie aber nicht an), so muss er die Kosten dafür vollständig erstatten. (AmG München, 172 C 527/26) - vom 28.04.2026 PM 19/08.06.2026
Steuertipp: Widerspruch gegen die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Ein Elternteil kann der Übertragung des Freibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 9 EStG widersprechen, wenn er durch eigene Betreuungspflichten oder von ihm getragene Betreuungskosten steuerlich belastet ist. Dies gilt nicht, wenn er weder Betreuungskosten trägt noch selbst betreut, sondern die Betreuung vollständig dem anderen Elternteil überlässt. Eine Betreuung durch Dritte ist ihm nicht zuzurechnen, wenn sie ohne sein Zutun erfolgt – auch dann nicht, wenn das Kind in seiner Nähe oder von seinen Eltern betreut wird. (BFH, Urteil vom 18.6.2026, III R 2/24)