Tipp des Tages

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Rechtstipp: Hausdurchsuchung - Geld ohne Herkunftsnachweis darf eingezogen werden

Werden bei einem Taxifahrer während einer Hausdurchsuchung im Rahmen von Ermittlungen im Bereich der Drogenkriminalität fast 105.000 Euro in Münzen und Scheinen, verteilt auf Tüten, Kartons und Geldbörsen gefunden, so darf das Geld behördlich sichergestellt werden. Kann der Mann nicht nachweisen, woher das Geld stammt, und behauptet er, es handele sich um Darlehen aus dem Ausland, mit denen er einen Kiosk eröffnen oder ein Taxiunternehmen gründen wolle, so ist das nicht glaubhaft. Gibt es keinerlei Verträge oder Schriftstücke zu den angeblichen Darlehen, so ist er nicht als rechtmäßiger Eigentümer des Bargelds anzuerkennen. (VwG Münster, 1 K 91/25) - vom 04.12.2025

Steuertipp: Außergewöhnliche Belastung - Eine Mieterhöhung kann abziehbar sein

Wird eine Miete erhöht, so kann das unter bestimmten Voraussetzungen eine außergewöhnliche Belastung darstellen, die der Mieter vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen darf. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Wohnung wegen gesundheitlicher Einschränkungen des Mieters vom Vermieter behindertengerecht umgebaut worden ist. Die Mehrkosten entstehen zwangsläufig und gehen auch über den üblichen Aufwand einer gesunden Person hinaus. (BFH, VI R 15/23) - vom 17.06.2025