Tipp des Tages

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Rechtstipp: Samenspenden-Halbgeschwister bleiben geheim

Wurde eine Frau durch eine Samenspende gezeugt, so hat sie keinen Anspruch auf Auskunft darüber, wie oft Samenspenden ihres biologischen Vaters verwendet wurden oder wie viele Halbgeschwister existieren. Die Frau hat kein »rechtlich geschütztes Informationsinteresse«. Ihr Wunsch, ihre Halbgeschwister zu finden und mögliche soziale oder genetische Bezüge für ihre Identitätsentwicklung klären zu können, reiche nicht aus. Ist die Frau ausreichend über den Rahmen ihrer Zeugung informiert worden, weil sie ihre eigene Herkunft kenne und aufgrund eigener Recherchen weiß, dass etwa 33 Kinder mit dem Samen gezeugt worden seien. Ein darüberhinausgehendes rechtlich geschütztes Bedürfnis gibt es nicht. (OLG Frankfurt am Main, 17 U 60/24) - vom 01.04.2026

Steuertipp: Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine

Deutschland und die Ukraine haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Zur Einholung der Zustimmung des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (21/8245(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Wie die Regierung erläutert, stellen Doppelbesteuerungen bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen sollen derartige steuerliche Hindernisse besser abgebaut werden. Außerdem sollen die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine gestärkt werden. Das Abkommen ersetzt das 1995 geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern. (Bundestag, Meldung vom 1.10.2026)