Tipp des Tages

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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - "Regelmäßig" sieben Stunden bedeuten nicht "durchgehend" sieben Stunden

Auch wenn es in einem Bundesland einen Anspruch für Eltern auf »regelmäßig sieben Stunden« Betreuung in den Tagestätten gibt, so bedeutet das nicht, dass die Betreuung über Mittag durchgehend ist. Gibt es eine Betreuungszeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, so sind das »regelmäßig« sieben Stunden. Auch der bundesrechtliche Förderanspruch hilft den Eltern hier nicht, die gerne sieben Stunde Betreuung am Stück gehabt hätten. Denn diese Bestimmung garantiert lediglich einen Platz in einer Tageseinrichtung, enthalte aber keine zeitlichen Mindest-Vorgaben für die Betreuung. (OVG Rheinland-Pfalz, 6 A 10075/26) - vom 14.04.2026

Steuertipp: Wie sind Einnahmen aus Krypto-Lending zu versteuern?

Einnahmen aus Krypto-Lending werden bislang als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG behandelt, da sie keiner anderen Einkunftsart zugeordnet werden können und auch nicht unter die sonstigen Einkünfte des § 22 EStG fallen. Dabei handelt es sich um Vergütungen für die vorübergehende Überlassung von Kryptowerten über Krypto-Plattformen. Ob diese Einnahmen künftig als Kapitalerträge mit dem niedrigeren Abgeltungsteuersatz oder weiterhin mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind, muss der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Revision entscheiden. Bislang wurde von Finanzamt und Finanzgericht eine Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG angenommen, da beim Krypto-Lending keine Kapitalforderung im Sinne des Gesetzes vorliegt. Die Entscheidung, ob Kryptowerte wie Fremdwährungen zu behandeln sind, steht noch aus. (FG Köln vom 10.9.2025, 3 K 194/23)