Tipp des Tages

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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Nicht jede Kündigung darf zur Rückzahlung der Fortbildungskosten führen

Vom Arbeitgeber getragene Fortbildungskosten dürfen unter bestimmten Bedingungen vom Arbeitnehmer zurückverlangt werden, wenn die Rückzahlungsklausel in dem Fortbildungsvertrag wirksam ist. Das ist sie nicht, wenn sie mehrdeutig formuliert ist und - je nach Auslegung - auch dann greift, wenn der Arbeitnehmer wegen unverschuldeter dauerhafter Arbeitsunfähigkeit kündigt. Eine solche Rückzahlungspflicht darf nicht an jede Eigenkündigung geknüpft werden, sondern muss dem Arbeitnehmer die Möglichkeit lassen, bei unzumutbarer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ohne finanzielle Sanktion zu kündigen. (BAG, 9 AZR 266/24) – vom 21.10.2025

Steuertipp: Kosten einer künstlichen Befruchtung oft abziehbar

Die Kosten einer künstlichen Befruchtung sind in vielen Fällen mittlerweile abziehbar. Der BFH entschied, dass die Kosten einer gesunden Frau für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) mit nachfolgender künstlicher Befruchtung aufgrund einer Krankheit ihres Partners als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Dies gilt auch dann, wenn die Partner nicht miteinander verheiratet sind. Der Abziehbarkeit steht ebenfalls nicht entgegen, dass aus medizinischen Gründen der Großteil der Behandlungsschritte am Körper der gesunden Frau erfolgen musste (BFH-Urteil vom 29.2.2024, VIR 2/22, BStBl. 2024 II S. 514).