Tipp des Tages

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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Wer einen gefesselten Häftling tritt, der verliert sein Ruhegehalt

Ein pensionierter JVA-Beamter kann sein Ruhegehalt verlieren, wenn sich herausstellt, dass er Befugnisse missbraucht hat. Hat er, als er noch im Dienst war, einen gefesselten Häftling in den Unterleib getreten, so hat er damit die Pflicht verletzt, »die dienstlichen Befugnisse zur legalen Gewaltanwendung gegenüber Strafgefangenen nicht zu missbrauchen«. Tritt er einen gefesselten Häftling, der arg- und wehrlos gewesen ist, so wiege das besonders schwer. Das gelte auch dann, wenn es zuvor mit den Gefangenen eine Auseinandersetzung gegeben habe. (Niedersächsisches OVG, 3 LD 10/24) - vom 25.02.2026

Steuertipp: BFH-Terminvorschau - Verkündungstermine zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg

Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird am Mittwoch, den 20. Mai 2026, ab 9 Uhr in den zwei Verfahren zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg, Rechtssache II R 26/24 und Rechtssache II R 27/24 Entscheidungen verkünden. Die Verkündungstermine im BFH sind öffentlich. Eine Teilnahme ist jedoch nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung können Sie ab sofort unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/ durchführen; dort stehen auch weitere Informationen zum Ablauf zur Verfügung. (BFH, Pressemitteilung vom 22.04.2026)