Tipp des Tages

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Rechtstipp: Mietrecht - Die Zahlung in der Schonfrist heilt auch die ordentliche Kündigung

Eine vollständige Nachzahlung der Miete innerhalb der gesetzlichen »Schonfrist« schafft nicht nur eine fristlose, sondern auch eine hilfsweise vom Vermieter ausgesprochene ordentliche Kündigung aus der Welt. Die so genannte Schonfrist bedeutet, dass ein mit mindestens zwei Monatsmieten in Rückstand geratener Mieter durch Zahlung der kompletten Rückstände spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die Räumung verhindern kann. Kündigen Vermieter wegen des Zahlungsrückstandes nicht nur fristlos, sondern auch »normal«, so darf diese Taktik nicht dazu führen, dass der Mieter trotz des beglichenen Mietkontos ausziehen muss. (LG Berlin II, 66 S 18/25) - vom 14.01.2026

Steuertipp: Kosten für Baudenkmäler nur dann absetzen, wenn sie in Deutschland stehen

Dass die Steuerbegünstigung für Bau- und Renovierungskosten, die einem Eigentümer für die Erhaltung eines Baudenkmals entstehen, nur für inländische Baudenkmale gilt, ist grundsätzlich unionsrechtskonform. Anspruch auf diese Vergünstigung könne nur dann auch für ein in einem anderen EU-Land stehenden Baudenkmal bestehen, wenn das Gebäudedenkmal trotz seiner Lage im EU-Ausland zum kulturgeschichtlichen Erbe Deutschlands gehört. (BFH, X R 19/22) - vom 03.09.2025