Tipp des Tages

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Rechtstipp: Pflegeversicherung: -Eine Klimaanlage ist inzwischen kein Luxus mehr

Die Pflegekasse einer Pflegebedürftigen kann es nicht verweigern, der Frau einen Zuschuss zum Einbau einer Klimaanlage zu zahlen, wenn dadurch das Leben der Bedürftigen sowie auch die Arbeit des Pflegepersonals erleichtert werden. Die Kasse kann nicht argumentieren, der Einbau sei unwirtschaftlich. Wird der Schlaf der hitzeempfindlichen Frau im Sommer verbessert und die häusliche Pflege (in ihrer Eigentumswohnung) insgesamt erleichtert, so muss die Klimaanlage bezahlt werden. Es handele sich nicht um die »Herstellung eines gehobenen Wohnkomforts«. In Zeiten des Klimawandels sei eine Klimaanlage im Schlafzimmer ein »allgemeiner Wohnstandard«. (SG Mainz, S 9 P 76/23)

Steuertipp: Durch Teilschenkung entfällt auch ein Teil der Werbungskosten

Überträgt ein Mann als bisheriger Alleineigentümer an einem Vermietungsobjekt einen (hier 60prozentigen) Miteigentumsanteil auf sein Kind, und bezahlt er weiterhin die Kreditzinsen für das bei der Anschaffung aufgenommene Geld bei der Bank, so kann er diese Zinsen nicht mehr voll als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Findet weder ein Schuldbeitritt noch eine Schuldübernahme durch das Kind statt, so war die Übertragung unentgeltlich. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen den Einkünften aus der Vermietung und den Zinsausgaben ist damit (zum Teil) gelöst. (BFH, IX R 2/24) - vom 03.12.2024